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Flächenberechnung

Wohn- bzw. Nettofläche

Erdgeschoss
1. Stock bzw. Dachgeschoss

Bei der Berechnung der Nettofläche wird nur die Fläche im Inneren berücksichtigt, die begehbar bzw. zum Stellen von Mobiliar verfügbar ist.

Alle anderen zur Wohnung gehörenden Flächen werden nicht in die Berechnung miteinbezogen.


Verkaufs- bzw. Bruttofläche

Erdgeschoss
1. Stock bzw. Dachgeschoss

Die Verkaufs- bzw. Bruttofläche wird folgendermaßen berechnet:
100% der Fläche der Wohnung einschließlich Wände
m2
100% der Fläche der Dachräume ab einer Höhe von 1,50 m
m2
50% der Fläche der Balkone, Loggien und Terrassen oberhalb des Erdgeschosses
m2
50% der Flächen auf denen Trennwände stehen, die an eine andere Wohneinheit angrenzen
m2
30% der Fläche der Terrassen im Erdgeschoss
m2
25% der Fläche der Keller
m2
10 % der Fläche der Gärten
m2
Gesamte Verkauf- bzw. Bruttofläche
0 m2
Garagen und Autoabstellplätze werden stückweise verrechnet.



Konventionalfläche

Erdgeschoss
1. Stock bzw. Dachgeschoss
Die Konventionalfläche einer Wohnung muss definiert werden um die eventuelle Förderung durch das Land berechnen zu können.

Sie wird wie folgt berechnet:
125% der Nettofläche der Wohnung
m2
60% der Fläche der Garagen
m2
50% der Fläche der Loggien und der nicht beheizbaren Wintergärten
m2
30% der Fläche der Keller, offenen Autoabstellplätze
m2
30% der Fläche der Dachräume ab einer Höhe von 1,50 m
m2
25% der Fläche der Balkone und der offenen Laubengänge im Erdgeschoss
m2
15% der Fläche der zur Wohnung gehörenden Terrassen
m2
Gesamte Konventionalfläche
0 m2

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