FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Wann ist die Provision fällig?
Die Provision ist nur dann geschuldet, wenn die Immobilienübertragung durchs Zutun des Maklers zu Stande kommt. Fällig ist die Provision sobald der Kaufvorvertrag unterschrieben wurde.2. Wie hoch ist die Vermittlungsprovision?
Die Provision, welche uns beim erfolgreichen Verkauf einer Immobilie sowohl Käufer als auch Verkäufer solidarisch schulden, beträgt bei Südtiroler Objekten jeweils 2 bis 3 % zuzüglich MwSt. Bei Immobilien, welche außerhalb Südtirols liegen, wird hingegen eine Provision von 3% zuzüglich MwSt. berechnet. Bei der Vermietung von Immobilien wird jeweils eine Provision in Höhe einer Monatsmiete fällig.3. Welche Steuern und Gebühren fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Bei einem Kauf einer Immobilie fallen entweder Registergebühren oder die Mehrwertsteuer, sowie Hypothekar- und Katastergebühren an, die zu Lasten des Käufers gehen. Diese werden folgendermaßen berechnet, sofern es sich bei der Immobilie nicht um eine sogenannte Luxuswohnung handelt:Beim Kauf einer Erstwohnung:
Steuer | Kauf von Privat | Kauf von Unternehmen |
---|---|---|
Mehrwertssteuer | / | 4% vom Kaufpreis |
Registergebühr | 2%* (mind. 1.000 €) | € 200 |
Hypothekargebühr | € 50 | € 200 |
Katastergebühr | € 50 | € 200 |
*Bemessungsgrundlage: Katasterertrag multipliziert mit 115,5
Beim Kauf einer Zweit- bzw. anderen Wohnung:
Beim Kauf einer Zweit- bzw. anderen Wohnung:
Steuer | Kauf von Privat | Kauf von Unternehmen |
---|---|---|
Mehrwertssteuer | / | 10% vom Kaufpreis |
Registergebühr | "9%* | € 200 |
Hypothekargebühr | € 50 | € 200 |
Katastergebühr | € 50 | € 200 |
*Bemessungsrundlage : Katasterertrag multipliziert mit 126
Des Weiteren beträgt die Registersteuer beim Kauf von bebauten Grundstücken 7%, bei unbebauten Baugrundstücken 8% und bei landwirtschaftlichen Flächen 15%. Als Bemessungsgrundlage dient auch hier der Katasterwert der Immobilie. Im Falle, dass die Immobilie von einem Unternehmen mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Arbeiten erworben wird, gelten dieselben Steuersätze wie beim Wohnungskauf von einer Privatperson.
Die Registersteuer ist die für die Eintragung der Urkunde bei der Einnahmenagentur geschuldete Gebühr. Die Hypothekensteuer ist die für die Eintragung in das öffentliche Grundbuch geschuldete Gebühr. Die Katastersteuer ist die für die Katasterumschreibung geschuldete Gebühr. Register-, Hypotheken- und Katastersteuer werden vom Notar hinterlegt, der persönlich und uneingeschränkt für die Einbezahlung dieser indirekten Steuern haftet und dafür dem Käufer ein Honorar in Rechnung stellt.
KlimaHaus A - Heizenergiebedarf unter 30 kWh/m2a
KlimaHaus B - Heizenergiebedarf unter 50 kWh/m2a
KlimaHaus C - Heizenergiebedarf unter 70 kWh/m2a
KlimaHaus D - Heizenergiebedarf unter 90 kWh/m2a
KlimaHaus E - Heizenergiebedarf unter 120 kWh/m2a
KlimaHaus F - Heizenergiebedarf unter 160 kWh/m2a
KlimaHaus G - Heizenergiebedarf über 160 kWh/m2a
Des Weiteren beträgt die Registersteuer beim Kauf von bebauten Grundstücken 7%, bei unbebauten Baugrundstücken 8% und bei landwirtschaftlichen Flächen 15%. Als Bemessungsgrundlage dient auch hier der Katasterwert der Immobilie. Im Falle, dass die Immobilie von einem Unternehmen mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Arbeiten erworben wird, gelten dieselben Steuersätze wie beim Wohnungskauf von einer Privatperson.
Die Registersteuer ist die für die Eintragung der Urkunde bei der Einnahmenagentur geschuldete Gebühr. Die Hypothekensteuer ist die für die Eintragung in das öffentliche Grundbuch geschuldete Gebühr. Die Katastersteuer ist die für die Katasterumschreibung geschuldete Gebühr. Register-, Hypotheken- und Katastersteuer werden vom Notar hinterlegt, der persönlich und uneingeschränkt für die Einbezahlung dieser indirekten Steuern haftet und dafür dem Käufer ein Honorar in Rechnung stellt.
4. Kann ich meine Immobilie trotz Auftragserteilung an die Agentur selbst verkaufen?
Auch wenn Sie uns mit der Vermittlung beauftragt haben können Sie Ihre Immobilie selbstverständlich auch selbst verkaufen oder vermieten. In diesem Falle haben wir, sofern Sie Ihre Immobilie ohne unser Zutun verkaufen/vermieten, Ihnen gegenüber auch keinerlei Anspruch auf Provisionszahlungen oder Spesenrückvergütungen.5. Welche Unterlagen benötigen wir um Ihre Immobilie zu vermitteln?
Grundsätzlich brauchen wir zur Vermarktung und zur Kaufabwicklung den Grundbuchauszug, den Katasterplan und den Energieausweis Ihrer Immobilie. Zusätzliche Unterlagen wie die Abrechnung der Kondominiumsspesen, Baupläne, die Baubeschreibung oder die Baukonzession sind in vielen Fällen ebenso erforderlich. Sollten Sie die Unterlagen nicht bereits eingeholt haben, so helfen wir Ihnen gerne dabei weiter.6. Welche Unterlagen werden von uns für die Vermittlung Ihrer Immobilie erstellt?
Bei einer Erstbesichtigung nehmen wir sämtliche für den Verkauf relevanten Daten Ihrer Immobilie auf und erstellen hochwertige Fotos von jedem einzelnen Raum. Nach der Bestandsaufnahme werden von uns Grundrisse, Renderings und in den meisten Fällen auch ein virtueller Rundgang zu Ihrer Immobilie erstellt. Durch diese genaue Dokumentation Ihrer Immobilie gehen Sie sicher, dass wir nur mit potentiellen Käufern zu einem Besichtigungstermin erscheinen welche auch wirklich interessiert an Ihrer Immobilie sind. Sie sparen sich also jede Menge Zeit.7. Wie wird meine Immobilie vermarktet?
Zuerst wir das Exposé mit allen Daten und Unterlagen Ihrer Immobilie an allen unseren vorgemerkten Kunden zugesandt. Die Vermarktung Ihrer Immobilie erfolgt in Absprache mit uns, wobei im Normalfall Ihre Immobilie auf unserer Internetseite und auf einer Vielzahl verschiedener Portale veröffentlicht wird. Auch gezielte Zeitungsannoncen sind ebenso wie Flyer beliebte Mittel, welche wir zur Vermarktung Ihrer Immobilie einsetzen. Die Schätzung Ihrer Immobilie wird bei Bedarf kostenlos von uns übernommen.8. Welche Vorkehrungen sollten vor dem Besichtigungstermin getroffen werden?
Die Immobilie sollte sowohl bei der Erstbesichtigung als auch bei Besichtigungen mit den Interessenten im sauberen und neutralen Zustand vorgefunden werden. Persönliche Gegenstände wie z.B. ein Hochzeitsfoto sollten sofern möglich nicht sichtbar sein. Ihre Wohnung sollte außerdem so hell als möglich erscheinen, dazu ist es hilfreich sämtliche Rollos und Klappläden zu öffnen sodass genügend natürliches Sonnenlicht in die Wohnung eindringen kann.9. Was passiert sobald ein Interessent auf eine Anzeige reagiert?
Potentielle Käufer die sich für Ihre Immobilie interessieren erhalten von uns umgehend sämtliche Unterlagen zu Ihrem Objekt, woraufhin in Absprache mit Ihnen ein Besichtigungstermin vereinbart wird. Bei den darauffolgenden Verhandlungen werden Sie bis zum Vertragsabschluss in jeder Phase bestens von uns betreut und beraten.10. Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz einer Immobilie. Wird ein Gebäude oder eine Wohnung gebaut, verkauft oder wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, so muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Für einzelnen Wohneinheiten kann der vereinfache Energieausweis laut staatlichen Vorgaben durch einen ins Berufsalbum eingetragenen Techniker erstellt werden. Dieser vereinfache Energieausweis gilt für Wohnungen aller Energieklassen.11. Welche Energieklassen gibt es?
KlimaHaus A Gold - Heizenergiebedarf unter 10 kWh/m2aKlimaHaus A - Heizenergiebedarf unter 30 kWh/m2a
KlimaHaus B - Heizenergiebedarf unter 50 kWh/m2a
KlimaHaus C - Heizenergiebedarf unter 70 kWh/m2a
KlimaHaus D - Heizenergiebedarf unter 90 kWh/m2a
KlimaHaus E - Heizenergiebedarf unter 120 kWh/m2a
KlimaHaus F - Heizenergiebedarf unter 160 kWh/m2a
KlimaHaus G - Heizenergiebedarf über 160 kWh/m2a